GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb  und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend „BHB“ abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder Email erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt pauschal angesetzt werden können: Bei Übernachtung 10% Bei Übernachtung/Frühstück 20%

3.3 Dem Gast bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher waren oder ein Ausfall überhaupt nicht entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Zahlungsverpflichtungen des Gastes entsprechend.
3.4 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
3.5 Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten.

4. Preise/Leistungen
4.1 Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
4.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

5. Bezahlung
5.1 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist. Wir akzeptieren nur Barzahlung

6. Haftung des BHB
6.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3 Eine eventuelle Haftung des BHB nach §§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
6.4 Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Fahrräder sowie die Benutzung der Fitnessgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Dieses gilt u.a. auch für die Benutzung des externen Fitnesscenters.

7. Reklamationen, Verjährung
7.1 Soweit Beanstandungen auftreten, wendet sich der Gast an den BHB.
7.2 Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
7.3 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.4 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die uhrbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand im Verhältnis zwischen dem Gast und dem BHB ist der Betriebsort des BHB.
8.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
8.3 Für Klagen des BHB gegen den Gast ist der Wohnsitz des BHB maßgeben.

9. Fitness-Studio
9.1 Die Benutzung des Fitness-Studio erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.
9.2 Für körperliche Schäden und Verletzungen  jegwelcherart und Tod ist der Benutzer selbst haftbar.

10. Benutzung der Fahrräder
10.1 Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung.

 

Stand: September 2017